Mitglieder entrichten mindestens einen monatlichen Beitrag in Höhe von EUR 20. Zur Förderung der Jugend und junger Erwachsener ist der Mindestbeitrag für folgende natürlichen Personen reduziert:
- bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 5 EUR je Monat und
- bis zum vollendeten 27. Lebensjahr 10 EUR je Monat.
Der empfohlene Mitgliedsbeitrag beträgt 1% des Nettoeinkommens.
Mitglieder, die glaubhaft machen können für die Mindestbeiträge nicht aufkommen zu können, können vom Vorstand auf Antrag von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit.
Beiträge sind spätestens am 10. Tag des jeweiligen Monats zu entrichten.